Das grosse Sommerlochthema: Knabenbeschneidungen
Wie allgemein bekannt, hat das Kölner Landgericht erstmals die religiös motivierte Beschneidung der Vorhaut bei Kindern für strafbar erklärt. Gemäss der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 26. Juni 2012 wurde dies damit begründet, dass diese in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf religiöse Selbstbestimmung eingreife. Vorausgegangen war der ganzen...
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