Eine Studie der Uni Luzern zeigt, dass obwohl die Mitglieder muslimischer Jugendgruppen oft unter sich bleiben, sie zur Integration beitragen. Auch Radikalismus konnte nicht festgestellt werden.
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Am Sonntag, 12. Januar 2014, bzw. am 12. Rabi’ Al-Awwal 1435 nach islamischer Zeitrechnung, gedenken Musliminnen und Muslime der Geburt des Propheten Muhammad, dem Siegel der Propheten.
Was sagen muslimische Gelehrte zu diesem Thema?
von Hamit Duran, Turgi, 29. Dezember 2013
Der Islam betrachtet Organtransplantationen, bei denen Gliedmassen, Organe oder andere Körperteile einer Person entnommen werden, um sie in einen anderen Körper zu verpflanzen, als einen tiefen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen. Daher ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Organtransplantation nach den Prinzipien und Regeln der Scharia als verboten, erlaubt oder gar als geboten angesehen werden darf, ausserordentlich umstritten.
Auf der einen Seite stehen dabei die Ansprüche des Individuums auf und seine Verfügungsbefugnis über den eigenen Körper und auf der anderen Seite die göttlichen Vorbehalte oder hoheitliche Zugriffsversuche (z.B. seitens des Staates).
Folgende Fragen werden dabei durch die Gelehrten diskutiert:
Ethisch relativ unbedenklich ist eine Organtransplantation dann, wenn es sich beim Spender und Empfänger um dieselbe Person handelt, also bei sog. autologen Transplantationen, denn der Islam kennt schon seit jeher medizinische Praktiken wie das Schröpfen oder den Aderlass.
Bezüglich der eigentlichen Organtransplantation weisen die Meinungen im klassischen islamischen Recht darauf hin, dass es absolut unerlaubt ist, den menschlichen Körper zu verwenden. Dies begründet sich vor allem in der Ansicht, dass vom Körper getrennte Teil als unrein gelten und daher nicht wieder verwendet werden dürfen. Es gibt aber auch einige Rechtstexte zur Lockerung dieses Verbots.
Zeitgenössische Rechtsgelehrte, wie z.B. Yusuf al-Qaradawi, kommen zu einem anderen Urteil. Sie gehen dabei von den folgenden Grundsätzen aus:
Aus diesem Grunde sehen viele der zeitgenössischen Gelehrten Organspenden als grundsätzlich erlaubt an, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Organspende aus islamischer Sicht als erlaubt betrachtet werden.
Quellennachweis
Martin Kellner, «Islamische Rechtsmeinungen zu medizinischen Eingriffen an den Grenzen des Lebens – Ein Beitrag zur kulturübergreifenden Bioethik», Ergon-Verlag, 2010
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