Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» für ein Schweiz-weites hat im Ständerat keine Chance. Am 26. September 2019 wurde sie mit 34 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich verworfen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen wurde mit 35 zu 8 Stimmen ebenso klar angenommen.

Wie allgemein bekannt steckt hinter der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» das «Egerkinger Komitee» um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO), das im November 2009 bereits die Initiative für ein Minarett-Verbot durchgebracht hatte. Es geht dem Komitee um religiös begründete Verschleierungen, aber auch um vermummte Vandalen. Ausnahmen sollen ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zugelassen werden. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gemäss einem Artikel auf TA online vom 26.9.2019 sollen dabei bei Verstössen Bussen von bis zu 10’000 Franken ausgesprochen werden. Ebenfalls würde eine verlangte Leistung verweigert, wenn jemand das Gesicht nicht zeigt – soweit das anwendbare materielle Recht es nicht ausschliesst. Das schrieb der Ständerat ausdrücklich in den Gesetzesentwurf.

Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016.

 

Am 20. Oktober wählen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr neues Parlament. Dabei geht es um die 200 Volksvertreterinnen und -vertreter im Nationalrat und die 46 Mitglieder des Ständerats.

Der Verband Aargauer Muslime möchte allen Interessierten im Aargau die Gelegenheit geben, Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kennenzulernen und ihnen auf den Zahn zu fühlen. Dazu wurden alle grossen Parteien im Kanton angeschrieben und eingeladen, an einem Podium teilzunehmen. Einige haben zugesagt und werden sich in der bosnischen Moschee in Oberentfelden AG einfinden und zwar am 2. Oktober 2019 um 19:30 Uhr.

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden.

Der «Lieblingspolitiker» der Aargauer Muslime, Andreas Glarner (SVP), tut es wieder: Mit einer neuen Plakatkampagne versucht er zum wiederholten Male, auf Kosten der Musliminnen und Muslime Wahlkampf zu betreiben. Mit zwei neuen Plakaten zielt er wieder auf die in der Schweiz lebenden muslimische Bevölkerung. Das eine Plakat macht mit zum Teil falsch geschriebenen arabischen Buchstaben eine Aussage, die niemand wirklich versteht (was wohl Absicht ist). Das andere «brilliert» mit einem äusserst geistreichen Spruch, so wie man es von Glarner kennt. Der Verband Aargauer Muslime und Irène Kälin, Nationalrätin Grüne AG, haben dazu auf Tele M1 klar Stellung genommen (siehe dazu Tele M1 online vom 23. September 2019).
Der Verband Aargauer Muslime nimmt diesen erneuten harmlosen Provokationsversuch gelassen und setzt sein Vertrauen auf das Urteilsvermögen der Schweizer Bevölkerung. Er setzte und setzt sich stets für das friedliche Zusammenleben ein.

“In öffentlichen Institutionen zeigt sich ein steigender Bedarf an muslimischer Seelsorge für die rund 100’000 muslimischen Zürcherinnen und Zürcher. Darum widmet sich der Verein «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (QuaMS) seit 2017 dem Aufbau der muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen. Er wird getragen von der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) und der Direktion der Justiz und des Innern sowie unterstützt und beraten von der Römisch-katholischen Körperschaft und der Evangelisch-reformierten Landeskirche.

Seit August 2019 steht ein Pool von ausgebildetem muslimischem Seelsorgepersonal für alle öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich zur Verfügung. Sei es in Spitälern, in Psychiatrien, in Pflegeheimen oder bei Blaulichtorganisationen: Im Falle des Bedarfs nach einem Seelsorgeeinsatz kann der Verein QuaMS (www.islam-seelsorge.ch) kontaktiert werden. Der Verein wird in diesem Fall eine Person an den entsprechenden Ort schicken. Die zentrale Telefonnummer lautet: 043 343 03 25 (24h erreichbar).”

Mehr Infos zum Thema erfahren Sie auf vioz.ch, vom 17. Sept. 2019

“Die Islamberichterstattung wird immer wieder heiss diskutiert. An der Universität Zürich fand deshalb anfangs Jahr eine Tagung zum Thema «Komplexität abbilden – Medien, Wissenschaft und die Darstellung von Islam & Nahem Osten» statt. Drei Journalist*innen, die auf der Tagung zum Thema diskutierten, spiegeln hier ihre Eindrücke aus der Medienpraxis.”

Lesen Sie mehr dazu auf medienwoche.ch, vom 05. Sept. 2019

“Das neue Reglement enthält unter anderem Vorschriften zur Bekleidung und zu religiösen Kopfbedeckungen.

Sowieso betont der Schulpräsident, dass es sich bei den neuen Passagen in der Schulordnung nicht um neue Regeln handelt. Man reagiere damit auch nicht auf einen Missstand. Vielmehr sind es Vorschriften, die schon heute gelten, jedoch nicht in der aktuellen Schulordnung festgehalten sind. Die Bekleidungsvorschriften für Schülerinnen und Schüler beispielsweise hat der Schulrat bereits 2011 erlassen. Blaser sagt: «Im schulischen Alltag ändert sich nichts, nachdem die neuen Regeln in Kraft getreten sind.»”

Quelle: Artikel im Tagblatt vom 19.08.2019, Bild übernommen von Wolfram Kastl/DPA

Es ist soweit: Flyer und Anmeldung für das kommende Islamische Lager, das vom 20. – 22. September 2019 im Gästehaus Steinabad im süddeutschen Schwarzwald stattfinden wird sind freigeschaltet!

Ab sofort können der Flyer mit allen Details heruntergeladen und die Anmeldung via Anmeldeformular getätigt werden.

Für weitere Informationen besuche man die Website von «Die Barmherzigkeit».